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Düntzer Gerhard G. | Düntzer Alexandra
Hindenburgplatz 2
48143 Münster
Tel.: 0251 - 46212
Fax: 0251 - 46615
info@kanzlei-duentzer.de
www.kanzlei-duentzer.de
Rechtsanwalt und Notar Gerhard G. Düntzer
Umsatzsteueridentifikationsnr. (§ 27a UStG):Ust-Ident-Nr.: 126 129 074
Steuernummer:Steuer-Nr.: 337/5055/0273 Finanzamt Münster
Gerhard G. DüntzerRechtsanwalt und Notar | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Alexandra DüntzerRechtsanwältin | Fachanwältin für Verkehrsrecht
Die Rechtsanwälte/-in der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, www.rechtsanwaltskammer-hamm.de, info@rak-hamm.de.
Notar Düntzer -zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland- ist darüber hinaus Mitglied der Westfälischen Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm,Tel.: 02381 - 969590, Fax: 02381 - 9695951, www.westfaelische-notarkammer.de, info@westfaelische-notarkammer.de . Aufsichtsbehörde für Notar Düntzer ist der Präsident des Landgerichtes Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster, Tel.: 0251-494-0, Fax: 0251-494-2499, www.lg-muenster.nrw.de, poststelle@lg-muenster.nrw.de
Berufshaftpflichtversicherung:Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin Räumlicher Geltungsbereich im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, soweit deutsches Recht Anwendung findet.
Berufsrechtliche Regelungen:Für die Rechtsanwälte/-in der Kanzlei gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen werden.
Für Notar Düntzer gelten darüber hinaus die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Die Regelungen können abgerufen werden auf der Seite www.notarkammer-hamm.de/seiten/teledienstgesetz.htm unter der Rubrik "Maßgeblich berufsrechtliche Regelungen".
Vermeidung von Interessenskollisionen:Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelung untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Dem Anwaltsnotar und der Berufsausübungsgemein-schaft, in der er sein Amt ausübt, ist es gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO verboten, ein anwaltliches Mandat in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegentand notarieller Befassung waren. Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenskonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), email: schlichtungsstelle@brak.de .
Inhaltlich Verantwortlicher:Rechtsanwalt und Notar Gerhard G. Düntzer (Anschrift wie oben) gem. § 5 TMG, § 55 RstV
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